Behandlungspflege

Als Behandlungspflege werden delegierbare ärztlich Maßnahmen bezeichnet, die von einem medizinischen Fachpersonal ohne Beisein eines Arztes durchgeführt werden können. Voraussetzung für eine häusliche Behandlungspflege ist (nach §37 Abs. 3 SGB V) dann gegeben, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken im erforderlichen Umfang nicht pflegen oder versorgen kann oder diese Person gänzlich fehlt.

Schreibe einen Kommentar