Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht ist Teil des Familienrechtes. Es befasst sich mit Hilfen für psychisch oder Suchtkranke und Behinderte, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. „Betreuung“ wird hierbei als Schutzmaßnahme für psychisch Kranke, geistig Behinderte und anderweitig eingeschränkte Menschen verstanden. Eine solche Schutzmaßnahme wird von einem Betreuungsgericht angeordnet wie auch überwacht.

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