Von Eingeschränkter Alltagskompetenz (EA) wird dann gesprochen, wenn aufgrund von demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Menschen so in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind, dass Sie in erheblichem Maße Betreuung und oder allgemeine Beaufsichtigung brauchen. Alle Menschen, bei denen eine Eingeschränkte Alltagskompetenz durch den Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) attestiert wird, erhalten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Pflegeversicherung, maximal 208 Euro im Monat.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
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