Glossar
Krankenhausvermeidungspflege

Versicherte erhalten eine sogenannte Krankenhaus­vermeidungspflege (SGB V) in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort. Diese häusliche Krankenpflege erfolgt durch geeignete Pflegekräfte dann, wenn Krankenhausbehandlung eigentlich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.

Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder eines Sozialhilfeträgers. Ziel der Kurzzeitpflege ist es, pflegende Angehörige zeitlich begrenzt zu entlasten oder pflegebedürftige Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten.