Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz sind damit Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung im Bereich der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. In der Vergangenheit wurde die Pflegebedürftigkeit insbesondere auf körperliche Beeinträchtigungen bezogen. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde so pflegebedürftigen Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nur zu einem kleinen Teil gerecht. Das galt besonders für Menschen mit Demenzerkrankungen.

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