Krankenhausvermeidungspflege

Versicherte erhalten eine sogenannte Krankenhaus­vermeidungspflege (SGB V) in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder sonst an einem geeigneten Ort. Diese häusliche Krankenpflege erfolgt durch geeignete Pflegekräfte dann, wenn Krankenhausbehandlung eigentlich geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn Krankenhausbehandlung durch häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.

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