Kurzzeitpflege

Unter Kurzzeitpflege versteht man die Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer vollstationären Einrichtung. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von vier Wochen je Kalenderjahr. Es handelt sich dabei um eine Leistung der Pflegeversicherung oder eines Sozialhilfeträgers. Ziel der Kurzzeitpflege ist es, pflegende Angehörige zeitlich begrenzt zu entlasten oder pflegebedürftige Menschen nach einem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten.

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