Pflegeergänzungsleistungen

(auch: Betreuungs- und Entlastungsleistungen) Sofern bei Versicherten eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz vorliegt, wird für die Inanspruchnahme der Pflegeergänzungsleistungen je nach Betreuungsbedarf ein Grundbetrag (bis zu 104 Euro) oder ein erhöhter Betrag (bis zu 208 Euro) monatlich gewährt. Vom Ausmaß und von der Schwere der vorliegenden Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen hängt ab, was gewährt wird. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz nach § 45a SGB XI  festzustellen ist. Die Anspruchsberechtigten können den jeweiligen Betrag verwenden, um eine Kostenerstattung für Aufwendungen zu erhalten, die bei niedrigschwelligen Betreuungs- oder Entlastungsangeboten entstehen.

Schreibe einen Kommentar