Sozialgesetzbuch (SGB)

Das deutsche Sozialgesetzbuch stellt die systematische Erfassung des Sozialrechts dar. Im SGB sind seit 1969 schrittweise die wesentlichen Bereiche dessen geregelt, was heute dem Sozialrecht zugerechnet wird. Das Sozialgesetzbuch gliedert sich in bisher zwölf Bücher, die jeweils nur in sich mit fortlaufenden Paragraphen nummeriert sind und daher gesetzestechnisch als jeweils eigenständige Gesetze gelten. Beispielsweise beschreiben SGB V alle Regelungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und SGB XI alle Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung.

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