Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine besondere Form der Vollmacht, bei der eine Person einer anderen Person im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber erledigen darf. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen. Der Bevollmächtigte entscheidet somit an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Aufgrund der rechtlich großen Wirkung setzt die Vorsorgevollmacht ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

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