Die häusliche Krankenpflege ist eine unterstützende Maßnahme der Krankenbehandlung. Sie können häusliche Krankenpflege nach dem SGB V, §37 erhalten, sofern der behandelnde Arzt diese Leistung aufgrund einer behandlungsbedürftigen Krankheit verordnet.
Behandlungspflege
In der Behandlungspflege arbeiten wir im Auftrag Ihres Arztes und führen die von ihm verordneten medizinischen Maßnahmen – sogenannte „Krankheitsspezifische Maßnahmen“ – durch. Darüber hinaus unterstützen, beziehungsweise sichern wir das Ziel der ärztlichen Behandlung. Hierbei geht es um die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Fachkundig, behutsam und sorgfältig wechseln wir Verbände, Katheter oder Sonden, geben Medikamente oder Spritzen, prüfen Blutzucker oder Blutdruck und übernehmen gegebenenfalls die Nachsorge nach Ihrem stationären Krankenhausaufenthalt.