Gemeinschaftswohnungen sind ein möglicher Lebensort für solche Menschen, die einen über den gesamten Tageslauf oder auch auf die Nacht sich erstreckenden Hilfebedarf in der Pflege, der Beaufsichtigung und den hauswirtschaftlichen Verrichtungen haben.
Dieser Hilfebedarf soll gemäss Pflegebegutachtungsrichtlinien des Medizinischen Dienstes der Pflegekassen mindestens den Umfang haben, der für den Bezug einer Pflegesachleistung erforderlich ist.
Zielgruppe
In einer Gemeinschaftswohnung leben sechs bis zehn BewohnerInnen mit schweren körperlichen, psychischen oder gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Die BewohnerInnen haben ein Lebensalter von Anfang 30 bis Mitte 80 und sind zur selbständigen Lebensbewältigung in einer Einzelwohnung auch bei ambulanten Hilfeleistungen nicht mehr in der Lage.
Wohnungen
Die Wohnungen bestehen aus sechs bis zehn Einzelzimmern, zwei Pflegebädern, zwei Toiletten, einer Wohnküche und einem Wohnzimmer sowie einem Arbeitsraum. Sie werden von den Bewohnern bei unterschiedlichen Immobilienanbietern gemietet und individuell eingerichtet.
Aufgabenstruktur des Pflegepersonals
Entsprechend dem umfassenden Hilfebedarf ist das Aufgabenspektrum des ambulanten Pflegeteams dieser Vielfalt angepasst. Daher sind die Aufgabenbeschreibungen aller in der Pflege und Betreuung eingesetzten MitarbeiterInnen am Modell der umfassenden „Alltagsassistenz“ ausgerichtet. Pflege- und Hilfskräfte erledigen alle Verrichtungen des täglichen Lebens wie Grundpflege, Zubereitung von Mahlzeiten oder Haus-/Wäschereinigung sowie Beschäftigung, Einkäufe, Arztbesuche etc. gemeinsam mit den BewohnerInnen. Dabei liegt die fachliche Aufsicht bei den Pflegekräften.