Wohngemeinschaften

Ge­mein­schafts­woh­nun­gen sind ein mög­li­cher Le­bens­ort für Men­schen, die einen über den ge­sam­ten Ta­ges­lauf oder auch auf die Nacht sich er­stre­cken­den Hil­fe­be­darf in der Pfle­ge, der Be­auf­sich­ti­gung und den haus­wirt­schaft­li­chen Ver­rich­tun­gen haben.

Ziel­grup­pe
In einer Ge­mein­schafts­woh­nung leben acht bis zehn Be­woh­ne­r*in­nen mit kör­per­li­chen, psy­chi­schen oder ge­ron­to­psych­ia­tri­schen Er­kran­kun­gen. Die Be­woh­ne­r*in­nen haben ein Le­bens­al­ter von An­fang 30 bis Mitte 80 und sind zur selb­stän­di­gen Le­bens­be­wäl­ti­gung in einer Ein­zel­woh­nung auch bei am­bu­lan­ten Hil­fe­leis­tun­gen nicht mehr in der Lage.

Woh­nun­gen
Die Woh­nun­gen be­stehen aus acht bis zehn Ein­zel­zim­mern, Pfle­ge­bä­dern, mindestens zwei Toi­let­ten, einer Wohn­kü­che und Lagerräumen. Sie wer­den von den Be­woh­nenden beim jeweiligen Wohnungsanbieter angemietet und in­di­vi­du­ell ein­ge­rich­tet.