Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung, das heißt die Leistungen aus der Pflegeversicherung decken einen Teil der Kosten, die für die Pflege eines Menschen nötig sind. Die Belastungen Pflegebedürftiger und deren Angehöriger werden dadurch gemindert. Sie existiert seit 1995 als eine umlagenfinanzierte Pflichtversicherung im deutschen Sozialversicherungssystem. Die Pflegeversicherung komplettiert dieses System neben der Berufsunfall-, Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung.

Ausgangslage
Etwa achzig Millionen Menschen haben einen Versicherungsschutz für den Fall, dass sie eines Tages zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden müssen. Veränderungen in den Lebensbedingungen, familiären Beziehungen und die Zunahme der Kleinfamilien und Singlehaushalte haben dazu geführt, dass viele Pflegebedürftige in ihrem Alltag auf fremde Hilfe zurückgreifen müssen. Die steigende Zahl der Hochbetagten, stark pflegebedürftigen Menschen erschwert die häusliche Pflege durch die Familie. Dennoch wird eine Mehrzahl der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Die Pflegeversicherung soll den pflegenden Angehörigen eine Entlastung bieten.

Was heißt pflegebedürftig?
Pflegebedürftig sind Personen, die mindestens für die Dauer von sechs Monaten aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung/Behinderung in erheblichem Maße Hilfe im Lebensalltag bedürfen.

Hilfe im Lebensalltag
Hilfe im Lebensalltag bedeutet, dass Pflegebedürftige Anleitung, Unterstützung und Beaufsichtigung durch Pflegepersonen erhalten, mit dem Ziel der eigenständigen Versorgung bezeihungsweise der teilweisen/vollständigen Übernahme von Verrichtungen.

Bereich
Dabei können folgende vier Bereiche unterschieden werden:

  • Bereich der Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren und die Darm- oder Blasenentleerung
  • Bereich der Nahrungsaufnahme: Zubereitung der Nahrung oder die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Bereich der Mobilität: selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Müll entsorgen, Geschirr spülen, Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung sowie das Beheizen der Wohnung