Pflegegeld

Pflegegeld wird den Anspruchsberechtigten von der Pflegekasse zur freien Verfügung überwiesen. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege selbst durch Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt ist. Eine vorgeschriebene regelmäßige pflegefachliche Beratung soll helfen, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den zu Pflegenden Hilfestellung zu geben. Um eine auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmte Pflege zu gewährleisten, kann der Bezug von Pflegegeld mit der Inanspruchnahme von Sachleistungen (Hilfe von Pflegediensten) kombiniert werden. Das Pflegegeld vermindert sich in diesem Fall anteilig um den Wert der in Anspruch genommenen Sachleistungen.

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