Pflegesachleistungen

Pflege- und Betreuungsbedürftige sind frei bei der häuslichen Pflege auf die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste zurückzugreifen. Diese erbringen Pflegesachleistungen auf den Gebieten der Grundpflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung, deren Kosten innerhalb der geltenden gesetzlichen Höchstbeträge von der Pflegeversicherung übernommen werden. Bis zu welchem Betrag pro Monat die Pflegekassen diese Leistungen finanzieren, hängt davon ab, welche Pflegestufe (zukünftig Pflegegrad) vorliegt, sowie ob eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt worden ist. Überschreiten die tatsächlichen Kosten diese monatlichen Höchstbeträge, sind diese vom Versicherten selbst zu tragen. Ist es aus finanziellen Gründen nicht möglich, die verbleibenden Pflegekosten selbst zu übernehmen, sollte ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten geprüft werden.

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